Begriff der Frühgeburt : BAG 5 AZR 329/96 v.12.3.1997
Wiegt das Kind bei der Geburt weniger als 2500 Gramm, handelt es sich um eine Frühgeburt im Sinne von § 6 Abs.1 MuSchG. Auf die Dauer der Schwangerschaft kommt es nicht an.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebs-Berater (52 (1997) Nr.30 S.1538-1539)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 24.07.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Mutterschutz
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wiegt das Kind bei der Geburt weniger als 2500 Gramm, handelt es sich um eine Frühgeburt im Sinne von § 6 Abs.1 MuSchG. Auf die Dauer der Schwangerschaft kommt es nicht an. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |