Verschärfte Händlerhaftung bei sittenwidriger Nachahmung : OGH 4 Ob 71/97p v.11.3.1997
Ein Händler, der von einem anderen in sittenwidriger Nachahmung hergestellte Waren vertreibt, verstösst nicht nur dann gegen § 1 UWG, wenn er bereits zum Zeitpunkt des Warenbezugs Kenntnis von der verbotenen Handlungsweise des Erzeugers hatte, sondern auch, wenn er erst nachträglich erfahren hat, da...
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Veröffentlicht in: | Ecolex (8 (1997) Nr.8)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.08.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.776 Wettbewerb, unlauterer
347.51 Haftpflicht 381 Handel 347.772 Markenrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ein Händler, der von einem anderen in sittenwidriger Nachahmung hergestellte Waren vertreibt, verstösst nicht nur dann gegen § 1 UWG, wenn er bereits zum Zeitpunkt des Warenbezugs Kenntnis von der verbotenen Handlungsweise des Erzeugers hatte, sondern auch, wenn er erst nachträglich erfahren hat, dass die Waren wettbewerbswidrig hergestellt wurden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |