Unterhaltsabsetzbetrag für Kinder im Ausland, für die auf Grund von Abkommen bis 1996 Familienbeihilfe bezogen wurde : LSt-Protokolle 1997, BMF 07 0101/14-IV/7/97 v.30.6.1997

Kinder aus dem ehemaligen Jugoslawien bzw. aus der Türkei und Tunesien, die sich nicht in Österreich aufhalten - ...keine Diskriminierung der Unterhaltsverpflichteten mit im Ausland lebenden Kindern, weil der Heimatstaat des Kindes in Form von Geld- oder Sachleistungen (z.B. Ausbildungsmöglichkeite...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.07.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.174 Familienbeihilfe
331.62 Arbeitnehmer, ausländische
368.4(094.2) Sozialversicherung: Abkommen, internationales
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 362.174 Familienbeihilfe Dokument Nr. A-908241 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage