Solidarhaftung der Rechtsanwälte bei doppelter Falschberatung : OGH 4 Ob 2319/96z v.26.11.1996

Die Beendigung des Mandatsverhältnisses entbindet den Rechtsanwalt nicht von seiner Pflicht, Nachteile für seinen Mandanten für die Zeit nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses abzuwenden. Unterlässt in der Folge ein anderer Rechtsanwalt die gebotene Aufklärung hinsichtlich der Massnahmen zur...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (8 (1997) Nr.7)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.07.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.965 Rechtsanwalt
347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Beendigung des Mandatsverhältnisses entbindet den Rechtsanwalt nicht von seiner Pflicht, Nachteile für seinen Mandanten für die Zeit nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses abzuwenden. Unterlässt in der Folge ein anderer Rechtsanwalt die gebotene Aufklärung hinsichtlich der Massnahmen zur Durchsetzung derselben Ansprüche, so haften beide Rechtsanwälte solidarisch für den entstandenen Schaden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog