Kreditmithaftung: Schuldbeitritt statt Bürgschaft : OGH 6 Ob 2093/96d v.7.11.1996

Die rechtsgeschäftliche Qualifikation einer Haftungserklärung ist nicht Sachverhaltsfeststellung, sondern rechtliche Beurteilung, und kann daher auch noch im Revisionsverfahren nachgeholt werden. Zur Auslegung einer Haftungserklärung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (8 (1997) Nr.7)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.07.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.77 Kredit
347.51 Haftpflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die rechtsgeschäftliche Qualifikation einer Haftungserklärung ist nicht Sachverhaltsfeststellung, sondern rechtliche Beurteilung, und kann daher auch noch im Revisionsverfahren nachgeholt werden. Zur Auslegung einer Haftungserklärung.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog