Kreditmithaftung: Schuldbeitritt statt Bürgschaft : OGH 6 Ob 2093/96d v.7.11.1996
Die rechtsgeschäftliche Qualifikation einer Haftungserklärung ist nicht Sachverhaltsfeststellung, sondern rechtliche Beurteilung, und kann daher auch noch im Revisionsverfahren nachgeholt werden. Zur Auslegung einer Haftungserklärung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (8 (1997) Nr.7)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.07.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.77 Kredit
347.51 Haftpflicht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die rechtsgeschäftliche Qualifikation einer Haftungserklärung ist nicht Sachverhaltsfeststellung, sondern rechtliche Beurteilung, und kann daher auch noch im Revisionsverfahren nachgeholt werden. Zur Auslegung einer Haftungserklärung. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |