Einstufung von Verkäufern : OGH 8 Ob A 11/97v v.30.1.1997

Mangels gegenteiliger Hinweise in der Gehaltsordnung kann nicht angenommen werden, dass die Weiterbeschäftigung des Lehrlings während der Behaltefrist des § 18 Abs.1 BAG einen Anlass darstellt, den sonst allein im Geschäft tätigen Verkäufer für die Dauer der Weiterbeschäftigung in die Beschäftigungs...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.07.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.124 Arbeitnehmer: Einstufung
381 Handel
331.861 Lehrlingsausbildung
331.116 Kollektivvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Mangels gegenteiliger Hinweise in der Gehaltsordnung kann nicht angenommen werden, dass die Weiterbeschäftigung des Lehrlings während der Behaltefrist des § 18 Abs.1 BAG einen Anlass darstellt, den sonst allein im Geschäft tätigen Verkäufer für die Dauer der Weiterbeschäftigung in die Beschäftigungsgruppe 2 zurückzustufen. Dies muss umsomehr gelten, als dieser Rückstufung mit Ende der Weiterbeschäftigung sofort wieder eine Einstufung in die Gehaltsgruppe 3 folgen müsste / Dass die Weiterverwendung des (vormaligen) Lehrlings hier geringfügig (nämlich um 4 Monate) länger erfolgte, als gesetzlich vorgeschrieben, rechtfertigt keine andere Beurteilung.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog