Einstufung von Verkäufern : OGH 8 Ob A 11/97v v.30.1.1997
Mangels gegenteiliger Hinweise in der Gehaltsordnung kann nicht angenommen werden, dass die Weiterbeschäftigung des Lehrlings während der Behaltefrist des § 18 Abs.1 BAG einen Anlass darstellt, den sonst allein im Geschäft tätigen Verkäufer für die Dauer der Weiterbeschäftigung in die Beschäftigungs...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.07.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.124 Arbeitnehmer: Einstufung
381 Handel 331.861 Lehrlingsausbildung 331.116 Kollektivvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Mangels gegenteiliger Hinweise in der Gehaltsordnung kann nicht angenommen werden, dass die Weiterbeschäftigung des Lehrlings während der Behaltefrist des § 18 Abs.1 BAG einen Anlass darstellt, den sonst allein im Geschäft tätigen Verkäufer für die Dauer der Weiterbeschäftigung in die Beschäftigungsgruppe 2 zurückzustufen. Dies muss umsomehr gelten, als dieser Rückstufung mit Ende der Weiterbeschäftigung sofort wieder eine Einstufung in die Gehaltsgruppe 3 folgen müsste / Dass die Weiterverwendung des (vormaligen) Lehrlings hier geringfügig (nämlich um 4 Monate) länger erfolgte, als gesetzlich vorgeschrieben, rechtfertigt keine andere Beurteilung. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |