Art und Wirkung von Bescheiden der Datenschutzkommission

Datenschutz ist eine vergleichsweise sehr junge Rechtsmaterie. Es verwundert nicht, dass bei deren Entwicklung formellen Gesichtspunkte - der Ausgestaltung des Verfahrensrechts bzw. deren Einfügung in das bestehende Rechtsschutzsystem - zunächst weniger Beachtung geschenkt wurde.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Juristen-Zeitung (52 (1997) Nr.1 S.1-16)
VerfasserIn: Balthasar, Alexander
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.01.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Datenschutz
34.028 Verfahrensrecht
35.07 Verwaltung, öffentliche
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Datenschutz ist eine vergleichsweise sehr junge Rechtsmaterie. Es verwundert nicht, dass bei deren Entwicklung formellen Gesichtspunkte - der Ausgestaltung des Verfahrensrechts bzw. deren Einfügung in das bestehende Rechtsschutzsystem - zunächst weniger Beachtung geschenkt wurde.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog