Keine Arbeitnehmerähnlichkeit von Vorstandsmitgliedern : OGH 9 Ob A 2003/96s v.24.4.1996

(ASGG § 51, ABGB § 1151) / Bei Vorstandsmitgliedern ist in der Regel Arbeitnehmerähnlichkeit nicht gegeben, so dass das ASG für deren Rechtsstreitigkeiten mit der Gesellschaft unzuständig ist.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.01.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverhältnis
347.98 Gericht: Zuständigkeit
65.012.4 Unternehmensführung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:(ASGG § 51, ABGB § 1151) / Bei Vorstandsmitgliedern ist in der Regel Arbeitnehmerähnlichkeit nicht gegeben, so dass das ASG für deren Rechtsstreitigkeiten mit der Gesellschaft unzuständig ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog