Funktionsdauer eines ungültig gewählten Betriebsrats : OGH 9 Ob A 2079/96t v.26.6.1996

...lässt sich zwingend entnehmen, dass auch der ungültig gewählte Betriebsrat bis zur Ungültigerklärung (nicht zu verwechseln mit der Nichtigerklärung der BR-Wahl wegen Verletzung elementarster Wahlgrundsätze) BR-Funktionen ausübt und die BR-Mitgliedschaft gegeben ist, so dass sein sich aus § 120 bi...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.12.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Betriebsratswahl
331.15 Arbeitsverfassung
331.135 Kündigungsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:...lässt sich zwingend entnehmen, dass auch der ungültig gewählte Betriebsrat bis zur Ungültigerklärung (nicht zu verwechseln mit der Nichtigerklärung der BR-Wahl wegen Verletzung elementarster Wahlgrundsätze) BR-Funktionen ausübt und die BR-Mitgliedschaft gegeben ist, so dass sein sich aus § 120 bis § 122 ArbVG ergebender Schutz nach § 120 Abs.3 ArbVG drei Monate nach Erlöschen der Mitgliedschaft zum Betriebsrat endet.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog