Funktionsdauer eines ungültig gewählten Betriebsrats : OGH 9 Ob A 2079/96t v.26.6.1996
...lässt sich zwingend entnehmen, dass auch der ungültig gewählte Betriebsrat bis zur Ungültigerklärung (nicht zu verwechseln mit der Nichtigerklärung der BR-Wahl wegen Verletzung elementarster Wahlgrundsätze) BR-Funktionen ausübt und die BR-Mitgliedschaft gegeben ist, so dass sein sich aus § 120 bi...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 20.12.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.152 Betriebsratswahl
331.15 Arbeitsverfassung 331.135 Kündigungsschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | ...lässt sich zwingend entnehmen, dass auch der ungültig gewählte Betriebsrat bis zur Ungültigerklärung (nicht zu verwechseln mit der Nichtigerklärung der BR-Wahl wegen Verletzung elementarster Wahlgrundsätze) BR-Funktionen ausübt und die BR-Mitgliedschaft gegeben ist, so dass sein sich aus § 120 bis § 122 ArbVG ergebender Schutz nach § 120 Abs.3 ArbVG drei Monate nach Erlöschen der Mitgliedschaft zum Betriebsrat endet. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |