Nationale Marktzugangsbeschränkungen für Pflanzenschutzmittelimporte
Pflanzenschutzmittel dürfen in den Mitgliedstaaten der EU nur in den Verkehr gebracht werden, wenn ihnen im Rahmen eines sehr strengen nationalen behördlichen Zulassungsverfahrens die Unbedenklichkeit für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt bescheinigt worden ist / Der folgenden Beit...
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Veröffentlicht in: | Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (8 (1997) Nr.11 S.331-334)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.06.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 38 Handelsbeschränkung
632.95 Pflanzenschutzmittel 382.5 Importbeschränkung 351.77 Umweltschutz 341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches |
Region: | EU
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Pflanzenschutzmittel dürfen in den Mitgliedstaaten der EU nur in den Verkehr gebracht werden, wenn ihnen im Rahmen eines sehr strengen nationalen behördlichen Zulassungsverfahrens die Unbedenklichkeit für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt bescheinigt worden ist / Der folgenden Beitrag zeigt, dass ein obligatorisches behördliches Prüfverfahren für importierte Produkte nicht nur erforderlich, sondern auch mit dem EG-Vertrag vereinbar ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |