Nationale Marktzugangsbeschränkungen für Pflanzenschutzmittelimporte

Pflanzenschutzmittel dürfen in den Mitgliedstaaten der EU nur in den Verkehr gebracht werden, wenn ihnen im Rahmen eines sehr strengen nationalen behördlichen Zulassungsverfahrens die Unbedenklichkeit für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt bescheinigt worden ist / Der folgenden Beit...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (8 (1997) Nr.11 S.331-334)
VerfasserIn: Kaus, Volker
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.06.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:38 Handelsbeschränkung
632.95 Pflanzenschutzmittel
382.5 Importbeschränkung
351.77 Umweltschutz
341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches
Region:EU
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Pflanzenschutzmittel dürfen in den Mitgliedstaaten der EU nur in den Verkehr gebracht werden, wenn ihnen im Rahmen eines sehr strengen nationalen behördlichen Zulassungsverfahrens die Unbedenklichkeit für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt bescheinigt worden ist / Der folgenden Beitrag zeigt, dass ein obligatorisches behördliches Prüfverfahren für importierte Produkte nicht nur erforderlich, sondern auch mit dem EG-Vertrag vereinbar ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog