Kabelgesetz in Kraft: Basteln an Fenstern : Verzögerungen bei den Verhandlungen über Austro-SAT 1

Ein Medienunternehmen darf nicht mehr als 26 Prozent halten, ein Unternehmen von ausserhalb des EWR nicht mehr als 49 Prozent.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.07.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:654.19 Kabelfernsehen
351.82 Marktordnung
65.011.1 Unternehmenspolitik
655.41 Medienunternehmen
658.114 Unternehmenszusammenarbeit
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Medienunternehmen darf nicht mehr als 26 Prozent halten, ein Unternehmen von ausserhalb des EWR nicht mehr als 49 Prozent.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog