Stipendien: Bessere Ferienregelung, aber keine Teuerungsanpassung : Gesetzesnovelle / Mitte Juli soll der Nationalrat eine Novelle zum Studienbeihilfengesetz beschliessen
Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze wird auf 3739 Schilling angehoben, in den Ferien (26.Juni bis 30.September) darf bis zu 100.000 Schilling (früher generell bis 50.000) verdient werden: 50.000 Schilling, wenn der monatliche Freibetrag voll ausgenützt wird, 94.868 Schilling, wenn es in den Studie...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse |
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 28.06.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 371.217.42 Stipendium
061.1:331 AK 371.83 ÖH 336.748.1 Inflation 378.142 Studiengebühr |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze wird auf 3739 Schilling angehoben, in den Ferien (26.Juni bis 30.September) darf bis zu 100.000 Schilling (früher generell bis 50.000) verdient werden: 50.000 Schilling, wenn der monatliche Freibetrag voll ausgenützt wird, 94.868 Schilling, wenn es in den Studienmonaten kein Einkommen gab. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |