RL 76/207/EWG : EuGH Rs. C-400/95 v.18.2.1997, Fall Larsson

Eine Frau kann nach den EWG-Richtlinien auf Grund von Fehlzeiten nach ihrem Mutterschaftsurlaub entlassen werden, wenn diese Fehlzeiten auf einer Krankheit beruhen, die in der Schwangerschaft aufgetreten ist und während des Mutterschaftsurlaubs und darüber hinaus fortbestanden hat. Hiebei darf aber...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.06.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
331.817 Dienstverhinderung
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Frau kann nach den EWG-Richtlinien auf Grund von Fehlzeiten nach ihrem Mutterschaftsurlaub entlassen werden, wenn diese Fehlzeiten auf einer Krankheit beruhen, die in der Schwangerschaft aufgetreten ist und während des Mutterschaftsurlaubs und darüber hinaus fortbestanden hat. Hiebei darf aber bei der in Hinblick auf die Entlassung erfolgenden Berechnung der Fehlzeiten der Krankheitsurlaub nicht berücksichtigt werden, der wegen gesundheitlicher Probleme, die durch die Schwangerschaft verursacht wurden, vor der Entbindung gewährt worden ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog