Keine Rückerstattung der SV-Beiträge für dienstnehmerähnlich Beschäftigte : BMAGS 21.891/84-2/97 v.27.5.1997

Da § 4 Abs 5 ASVG bis zum Tag des Inkrafttretens der Aufhebung dem Rechtsbestand angehört hat, dürfen die eingehobenen SV-Beiträge nicht rückerstattet werden. für eine Klage nach Art 137 B-VG besteht daher nach Ansicht des BMAGS kein Raum.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst ((1997) Nr.4845)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.06.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.44 Werkvertrag
368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Da § 4 Abs 5 ASVG bis zum Tag des Inkrafttretens der Aufhebung dem Rechtsbestand angehört hat, dürfen die eingehobenen SV-Beiträge nicht rückerstattet werden. für eine Klage nach Art 137 B-VG besteht daher nach Ansicht des BMAGS kein Raum.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog