Staatshaftung wegen mangelhafter Umsetzung des Gemeinschaftsrechts : EuGH Rs.C-66/95 v.22.4.1997, Eunice Sutton
Art.6 Richtlinie 79/7/EWG verlangt nicht, dass ein einzelner Zinszahlungen auf Beträge erhalten kann, die als rückständige Leistungen der sozialen Sicherheit wie die Invalid Care Allowance gezahlt worden sind, wenn die verspätete Zahlung der Leistungen auf eine nach der Richtlinie 79/7/EWG verbotene...
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Veröffentlicht in: | Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (8 (1997) Nr.11 S.338-340)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.06.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.432.2 Invaliditätspension
340.132 Rechtsangleichung 347.513 Schadenersatz 336.78 Zins 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Art.6 Richtlinie 79/7/EWG verlangt nicht, dass ein einzelner Zinszahlungen auf Beträge erhalten kann, die als rückständige Leistungen der sozialen Sicherheit wie die Invalid Care Allowance gezahlt worden sind, wenn die verspätete Zahlung der Leistungen auf eine nach der Richtlinie 79/7/EWG verbotene Diskriminierung zurückgeht. Ein Mitgliedstaat ist jedoch verpflichtet, die einem einzelnen durch einen Verstoss gegen das Gemeinschaftsrecht verursachten Schäden wiedergutzumachen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |