Staatshaftung wegen mangelhafter Umsetzung des Gemeinschaftsrechts : EuGH Rs.C-66/95 v.22.4.1997, Eunice Sutton

Art.6 Richtlinie 79/7/EWG verlangt nicht, dass ein einzelner Zinszahlungen auf Beträge erhalten kann, die als rückständige Leistungen der sozialen Sicherheit wie die Invalid Care Allowance gezahlt worden sind, wenn die verspätete Zahlung der Leistungen auf eine nach der Richtlinie 79/7/EWG verbotene...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (8 (1997) Nr.11 S.338-340)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.06.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.432.2 Invaliditätspension
340.132 Rechtsangleichung
347.513 Schadenersatz
336.78 Zins
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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Beschreibung
Zusammenfassung:Art.6 Richtlinie 79/7/EWG verlangt nicht, dass ein einzelner Zinszahlungen auf Beträge erhalten kann, die als rückständige Leistungen der sozialen Sicherheit wie die Invalid Care Allowance gezahlt worden sind, wenn die verspätete Zahlung der Leistungen auf eine nach der Richtlinie 79/7/EWG verbotene Diskriminierung zurückgeht. Ein Mitgliedstaat ist jedoch verpflichtet, die einem einzelnen durch einen Verstoss gegen das Gemeinschaftsrecht verursachten Schäden wiedergutzumachen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog