Schadenersatzrecht wegen Diskriminierung : EuGH Rs. C-180/95 v.22.4.1997, Fall Draehmpaehl

Für den von mehreren Bewerbern geltend gemachten Schadenersatz, den Bewerber verlangen könne, die bei der Einstellung auf Grund des Geschlechts diskriminiert worden sind, darf keine Höchstgrenze von kumulativ sechs Monatsgehältern vorgegeben werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst ((1997) Nr.4842)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.06.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
301.172 Diskriminierung
396.1 Frau: Gleichberechtigung
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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Ablageschlagwort: 331.11 Arbeitnehmer: Anstellung Dokument Nr. A-904476 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage