Schadenersatzrecht wegen Diskriminierung : EuGH Rs. C-180/95 v.22.4.1997, Fall Draehmpaehl
Für den von mehreren Bewerbern geltend gemachten Schadenersatz, den Bewerber verlangen könne, die bei der Einstellung auf Grund des Geschlechts diskriminiert worden sind, darf keine Höchstgrenze von kumulativ sechs Monatsgehältern vorgegeben werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst ((1997) Nr.4842)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.06.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
301.172 Diskriminierung 396.1 Frau: Gleichberechtigung 347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Für den von mehreren Bewerbern geltend gemachten Schadenersatz, den Bewerber verlangen könne, die bei der Einstellung auf Grund des Geschlechts diskriminiert worden sind, darf keine Höchstgrenze von kumulativ sechs Monatsgehältern vorgegeben werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |