Verspäteter Austritt wegen Gesundheitsgefährdung durch "Mobbing" : OGH 8 Ob A 2285/96d v.13.2.1997

Die Behauptungs- und Beweislast für das Vorliegen dieser Austrittsgründe trifft den Arbeitnehmer. Auch im Falle des Vorliegens einer Gesundheitsfgefährdung oder -schädigung durch den vom Arbeitnehmer behaupteten Interessenkonflikt hätte für ihn spätestens mit Antritt eines Krankenstandes das Vorlieg...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst ((1997) Nr.4842)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.06.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Austritt: Arbeit
351.77 Gesundheitsschutz
331.021F Arbeit, gefährliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Behauptungs- und Beweislast für das Vorliegen dieser Austrittsgründe trifft den Arbeitnehmer. Auch im Falle des Vorliegens einer Gesundheitsfgefährdung oder -schädigung durch den vom Arbeitnehmer behaupteten Interessenkonflikt hätte für ihn spätestens mit Antritt eines Krankenstandes das Vorliegen eines Austrittgrundes erkennbar sen müssen und wäre daher etwa mit diesem Zeitpunkt geltend zu machen gewesen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog