Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zwischen Sozialleistung und Arbeitgeberpflicht: Die neue Gesetzgebung in den Niederlanden

Mit dem Gesetz vom 8.2.1996 ist das niederländische Krankengeldgesetz Ziektewet (ZW) privatisiert worden. Seit dem 1.März 1996 hat der Arbeitgeber nunmehr die Pflicht, seinem kranken Arbeitnehmer 52 Wochen lang den Lohn zu zahlen. Motiv für diese Gesetzesänderung ist die Dekollektivierung (Individua...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für ausländisches, internat. Arbeits- und Sozialrecht (11 (1997) Nr.1 S.53-57)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.01.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.216 Lohnfortzahlung
368.42 Krankenversicherung (SV)
331.817 Krankenstand
331.116 Arbeitsverhältnis
340.134 Gesetzgebung
Region:Niederlande
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Ablageschlagwort: 331.216 Lohnfortzahlung Dokument Nr. A-903664 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage