Nationale Verbotsvorschriften als Massnahme gleicher Wirkung : EuGH (1.Kammer), Rs.C-358/95, v.13.3.1997 / Ausnahme zum Schutz der Gesundheit?

Die Anwendung nationaler Rechtsvorschriften, die das Inverkehrbringen von Brot mit einem Feuchtigkeitsgehalt vom mehr als 34 %, mit einem Aschenanteil von weniger als 1,40 % oder mit Kleie als Zutat verbieten, stellt eine Massnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmässige Beschränkung im Sinne vo...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäisches Wirtschafts-& Steuerrecht (8 (1997) Nr.5 S.174-176)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.05.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:382.5 Importbeschränkung
664.66 Brot
351.77 Gesundheitsschutz
347.776 Wettbewerbsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Anwendung nationaler Rechtsvorschriften, die das Inverkehrbringen von Brot mit einem Feuchtigkeitsgehalt vom mehr als 34 %, mit einem Aschenanteil von weniger als 1,40 % oder mit Kleie als Zutat verbieten, stellt eine Massnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmässige Beschränkung im Sinne von Artikel 30 EG-Vertrag dar, die nicht gemäss Artikel 36 des Vertrages mit der Notwendigkeit des Schutzes der Gesundheit gerechtfertigt werden kann.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog