Nationale Verbotsvorschriften als Massnahme gleicher Wirkung : EuGH (1.Kammer), Rs.C-358/95, v.13.3.1997 / Ausnahme zum Schutz der Gesundheit?
Die Anwendung nationaler Rechtsvorschriften, die das Inverkehrbringen von Brot mit einem Feuchtigkeitsgehalt vom mehr als 34 %, mit einem Aschenanteil von weniger als 1,40 % oder mit Kleie als Zutat verbieten, stellt eine Massnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmässige Beschränkung im Sinne vo...
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Veröffentlicht in: | Europäisches Wirtschafts-& Steuerrecht (8 (1997) Nr.5 S.174-176)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 01.05.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 382.5 Importbeschränkung
664.66 Brot 351.77 Gesundheitsschutz 347.776 Wettbewerbsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Anwendung nationaler Rechtsvorschriften, die das Inverkehrbringen von Brot mit einem Feuchtigkeitsgehalt vom mehr als 34 %, mit einem Aschenanteil von weniger als 1,40 % oder mit Kleie als Zutat verbieten, stellt eine Massnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmässige Beschränkung im Sinne von Artikel 30 EG-Vertrag dar, die nicht gemäss Artikel 36 des Vertrages mit der Notwendigkeit des Schutzes der Gesundheit gerechtfertigt werden kann. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |