Sonderzahlung : OGH 9 Ob A 2115/96m v.10.7.1006 / AngG § 16, KV-WT
Der einem Arbeitnehmer gebührende aliquote Teil der zweiten Sonderzahlung lässt sich nicht auf die anteilsmässig in Hinblick auf das während des Kalenderjahres einvernehmlich beendete Dienstverhältnis zu viel erhaltene erste Sonderzahlung in Anrechnung bringen, wenn der Kollektivvertrag eine Anrechn...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.12.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.225 Sonderzahlung
347.439 Vertragsauflösung 331.116 Kollektivvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Der einem Arbeitnehmer gebührende aliquote Teil der zweiten Sonderzahlung lässt sich nicht auf die anteilsmässig in Hinblick auf das während des Kalenderjahres einvernehmlich beendete Dienstverhältnis zu viel erhaltene erste Sonderzahlung in Anrechnung bringen, wenn der Kollektivvertrag eine Anrechnungsverpflichtung nur bei Selbstkündigung des Arbeitnehmers, seiner berechtigten Entlassung oder seinem unbegründeten Austritt vorsieht; dies auch dann, wenn die erste Sonderzahlung vor Fälligkeit ausbezahlt wurde. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |