Sonderzahlung : OGH 9 Ob A 2115/96m v.10.7.1006 / AngG § 16, KV-WT

Der einem Arbeitnehmer gebührende aliquote Teil der zweiten Sonderzahlung lässt sich nicht auf die anteilsmässig in Hinblick auf das während des Kalenderjahres einvernehmlich beendete Dienstverhältnis zu viel erhaltene erste Sonderzahlung in Anrechnung bringen, wenn der Kollektivvertrag eine Anrechn...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.12.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Sonderzahlung
347.439 Vertragsauflösung
331.116 Kollektivvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der einem Arbeitnehmer gebührende aliquote Teil der zweiten Sonderzahlung lässt sich nicht auf die anteilsmässig in Hinblick auf das während des Kalenderjahres einvernehmlich beendete Dienstverhältnis zu viel erhaltene erste Sonderzahlung in Anrechnung bringen, wenn der Kollektivvertrag eine Anrechnungsverpflichtung nur bei Selbstkündigung des Arbeitnehmers, seiner berechtigten Entlassung oder seinem unbegründeten Austritt vorsieht; dies auch dann, wenn die erste Sonderzahlung vor Fälligkeit ausbezahlt wurde.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog