Kein Rechtsschutz bei Streit um öffentliche Auftragsvergabe : VfGH-Entscheid kippte bisherige Judikatur, bis 1.1.1997 herrscht Unklarheit

Für Unternehmer, die an Ausschreibungen öffentlicher Dienstleistungen teilnehmen, ist der Dezember noch ein Risikomonat. Erst ab Neujahr besteht voller Rechtsschutz / Erst das Inkrafttreten des neuen Bundesvergabegesetzes am 1.1.1997 stellt erstmals Rechtsschutz her.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:WirtschaftsBlatt
VerfasserIn: Martin, Bernhard
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.12.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.712 Auftrag, öffentlicher
351.712.028 Auftrag, öffentlicher: Ausschreibung
34.03 Rechtsschutz
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Für Unternehmer, die an Ausschreibungen öffentlicher Dienstleistungen teilnehmen, ist der Dezember noch ein Risikomonat. Erst ab Neujahr besteht voller Rechtsschutz / Erst das Inkrafttreten des neuen Bundesvergabegesetzes am 1.1.1997 stellt erstmals Rechtsschutz her.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog