Zulässigkeit des Parallelimports und des unabhängigen Weiterverkaufs von Neufahrzeugen : EuGH RS. C-128/95 v.20.2.1997
Die Verordnung (EWG) Nr.123/85 ist so auszulegen, dass sie einen Wirtschaftsteilnehmer, der weder zugelassener Wiederverkäufer des Vertriebsnetzes des Herstellers einer bestimmten Kraftfahrzeugmarke noch bevollmächtigter Vermittler im Sinne von Artikel 3 Nummer 11 der Verordnung ist, nicht daran hin...
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Veröffentlicht in: | Europäisches Wirtschafts-& Steuerrecht (8 (1997) Nr.4 S.130-131)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 01.04.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 382.5 Import
382.5 Importbeschränkung 381.52 Fahrzeughandel 338.8 Kartell 658.8 Absatzpolitik 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Verordnung (EWG) Nr.123/85 ist so auszulegen, dass sie einen Wirtschaftsteilnehmer, der weder zugelassener Wiederverkäufer des Vertriebsnetzes des Herstellers einer bestimmten Kraftfahrzeugmarke noch bevollmächtigter Vermittler im Sinne von Artikel 3 Nummer 11 der Verordnung ist, nicht daran hindert, der Tätigkeit des Parallelimports und des unabhängigen Weiterverkaufs von Neufahrzeugen dieser Marke nachzugehen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |