Schadenersatzregelung ist rechtswidrig : EuGH beanstandet Regeln zur Diskriminierung bei Bewerbungen / EuGH Rs. C-180/95 v.22.4.1997

Der deutsche Gesetzgeber durfte den Schadenersatz nur für solche Fälle begrenzen, in denen der Arbeitgeber nachweisen kann, dass auch ohne die Diskriminierung der andere Bewerber aufgrund besserer Qualifikation den Vorzug erhalten hätte.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 23.04.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
301.172 Diskriminierung
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Deutschland
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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