Schadenersatzregelung ist rechtswidrig : EuGH beanstandet Regeln zur Diskriminierung bei Bewerbungen / EuGH Rs. C-180/95 v.22.4.1997
Der deutsche Gesetzgeber durfte den Schadenersatz nur für solche Fälle begrenzen, in denen der Arbeitgeber nachweisen kann, dass auch ohne die Diskriminierung der andere Bewerber aufgrund besserer Qualifikation den Vorzug erhalten hätte.
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Veröffentlicht in: | Frankfurter Allgemeine Zeitung |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 23.04.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 301.172 Diskriminierung 347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
Deutschland |
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der deutsche Gesetzgeber durfte den Schadenersatz nur für solche Fälle begrenzen, in denen der Arbeitgeber nachweisen kann, dass auch ohne die Diskriminierung der andere Bewerber aufgrund besserer Qualifikation den Vorzug erhalten hätte. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |