Die Vorfrage - ein unbekanntes Wesen?

§ 50 Abs.6 des bgld Naturschutz- und LandschaftspflegeG 1990, LGBI 1991/27, sah ua vor, dass die Naturschutzbehörde eine beantragte Bewilligung ohne Durchführung eines Verfahrens zu versagen hatte, wenn diese dem rechtswirksamen Flächenwidmungsplan der Gemeinde widersprach. Mit seinem Erk. G 59/96 u...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (8 (1997) Nr.4)
VerfasserIn: Mayer, Heinz
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.04.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:502.7 Naturschutz
351.777 Umweltrecht
352 Gemeindeverwaltung
711.62 Bauordnung
351.95 Verwaltungsverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:§ 50 Abs.6 des bgld Naturschutz- und LandschaftspflegeG 1990, LGBI 1991/27, sah ua vor, dass die Naturschutzbehörde eine beantragte Bewilligung ohne Durchführung eines Verfahrens zu versagen hatte, wenn diese dem rechtswirksamen Flächenwidmungsplan der Gemeinde widersprach. Mit seinem Erk. G 59/96 ua v.26.9.1996 qualifizierte der VfGH diese Bestimmung wegen Verstosses gegen das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde als verfassungswidrig. Im vorliegenden Beitrag untersucht der Autor kritisch die Bedeutung dieser weit über den Anlassfall hinausgehenden Entscheidung.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog