Begründung einer Beihilfenentscheidung : EuGH verb. Rs. C-329/93, C-62/95 u. C-63/95 - Bremer Vulkan

Mit der angefochtenen Entscheidung hatte die Kommission eine Bürgschaft des Landes Bremen an die HIBEG als unzulässige Beihilfe qualifiziert und ihre Rückforderung angeordnet / Die Klägerinnen haben vorgetragen, dass die Kommissionsentscheidung unzureichend begründet sei. Der EuGH (6.Kammer) hat der...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (8 (1997) Nr.7 S.213-217)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.04.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:338.98 Subvention
34.028 Verfahrensrecht
347.776 Wettbewerbsrecht
341.176 Kommission der EU
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Mit der angefochtenen Entscheidung hatte die Kommission eine Bürgschaft des Landes Bremen an die HIBEG als unzulässige Beihilfe qualifiziert und ihre Rückforderung angeordnet / Die Klägerinnen haben vorgetragen, dass die Kommissionsentscheidung unzureichend begründet sei. Der EuGH (6.Kammer) hat der Klage stattgegeben.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog