Rückzahlungsverpflichtung von Ausbildungskosten für Beamte und Vertragsbedienstete : OGH 9 Ob A 2272/96z v.13.11.1996

Eine fehlende landesgesetzliche Regelung hinsichtlich der Rückzahlung von Ausbildungskosten für Landes- bzw. Gemeindebedienstete kann durch Einzelverträge ersetzt werden, sofern diese keine Differenzierung in einem tragenden Prinzip des Bundesdienstrechtes darstellt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (8 (1997) Nr.4)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.04.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:377 Berufsausbildung
331.13 Kündigung: Arbeit
331.116 Arbeitsvertrag
35.084 Beamte
35.084 Vertragsbedienstete
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine fehlende landesgesetzliche Regelung hinsichtlich der Rückzahlung von Ausbildungskosten für Landes- bzw. Gemeindebedienstete kann durch Einzelverträge ersetzt werden, sofern diese keine Differenzierung in einem tragenden Prinzip des Bundesdienstrechtes darstellt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog