Arbeitgebereigenschaft bei Personengesellschaften : OGH 8 Ob S 2049/96y v.29.8.1996

Gemäss § 128 HGB haften die Gesellschafter der Personengesellschaft für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Ihre Pflicht zur Lohnzahlung gründet sich daher nicht auf den mit der Gesellschaft abgeschlossenen Dienstvertrag, sondern ausserhalb desselben...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.11.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Entgeltsicherung
347.72 Gesellschaftsrecht
347.56 Haftpflicht, berufliche
331.116 Arbeitsvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 351.83 Entgeltsicherung Dokument Nr. A-900140 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage