Arbeitgebereigenschaft bei Personengesellschaften : OGH 8 Ob S 2049/96y v.29.8.1996

Gemäss § 128 HGB haften die Gesellschafter der Personengesellschaft für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Ihre Pflicht zur Lohnzahlung gründet sich daher nicht auf den mit der Gesellschaft abgeschlossenen Dienstvertrag, sondern ausserhalb desselben...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.11.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Entgeltsicherung
347.72 Gesellschaftsrecht
347.56 Haftpflicht, berufliche
331.116 Arbeitsvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Gemäss § 128 HGB haften die Gesellschafter der Personengesellschaft für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Ihre Pflicht zur Lohnzahlung gründet sich daher nicht auf den mit der Gesellschaft abgeschlossenen Dienstvertrag, sondern ausserhalb desselben auf die gesetzliche Haftungsbestimmung. Damit sind sie aber lediglich als allenfalls auf Grund Gesetzes zahlungspflichtige Dritte, nicht jedoch als Arbeitgeber anzusehen, so dass im Konkurs der Gesellschafter die gegen sie gerichteten Lohnzahlungsansprüche nicht nach dem IESG gesichert sind.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog