Arbeitgebereigenschaft bei Personengesellschaften : OGH 8 Ob S 2049/96y v.29.8.1996
Gemäss § 128 HGB haften die Gesellschafter der Personengesellschaft für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Ihre Pflicht zur Lohnzahlung gründet sich daher nicht auf den mit der Gesellschaft abgeschlossenen Dienstvertrag, sondern ausserhalb desselben...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 29.11.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Entgeltsicherung
347.72 Gesellschaftsrecht 347.56 Haftpflicht, berufliche 331.116 Arbeitsvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Gemäss § 128 HGB haften die Gesellschafter der Personengesellschaft für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Ihre Pflicht zur Lohnzahlung gründet sich daher nicht auf den mit der Gesellschaft abgeschlossenen Dienstvertrag, sondern ausserhalb desselben auf die gesetzliche Haftungsbestimmung. Damit sind sie aber lediglich als allenfalls auf Grund Gesetzes zahlungspflichtige Dritte, nicht jedoch als Arbeitgeber anzusehen, so dass im Konkurs der Gesellschafter die gegen sie gerichteten Lohnzahlungsansprüche nicht nach dem IESG gesichert sind. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |