Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften auf auswärtigen Arbeitsstellen : VwGH 96/02/0005 v.26.1.1996
Von der Darlegung eines Kontrollsystems kann nicht gesprochen werden, wenn der Arbeitgeber nicht dargelegt hat, inwieweit er selbst, obwohl als gemäss § 9 Abs.1 VStG Verantwortlicher an der Spitze des Kontrollsystems stehend, in dieses entsprechend eingebunden war / Dass der Arbeitgeber grössten Wer...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.11.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.94 Arbeitnehmerschutz
65.012.4 Unternehmerverhalten 65.012.7 Unternehmenskontrolle 65.012.45 Unternehmensinformation 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Von der Darlegung eines Kontrollsystems kann nicht gesprochen werden, wenn der Arbeitgeber nicht dargelegt hat, inwieweit er selbst, obwohl als gemäss § 9 Abs.1 VStG Verantwortlicher an der Spitze des Kontrollsystems stehend, in dieses entsprechend eingebunden war / Dass der Arbeitgeber grössten Wert auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften legt, entsprechende Weisungen an seine Filialleiter und Bauleiter weitergibt und für entsprechende Anweisungen und Schulungen der Arbeitnehmer sorgt, ist insoweit nicht ausreichend. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |