Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften auf auswärtigen Arbeitsstellen : VwGH 96/02/0005 v.26.1.1996

Von der Darlegung eines Kontrollsystems kann nicht gesprochen werden, wenn der Arbeitgeber nicht dargelegt hat, inwieweit er selbst, obwohl als gemäss § 9 Abs.1 VStG Verantwortlicher an der Spitze des Kontrollsystems stehend, in dieses entsprechend eingebunden war / Dass der Arbeitgeber grössten Wer...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.11.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitnehmerschutz
65.012.4 Unternehmerverhalten
65.012.7 Unternehmenskontrolle
65.012.45 Unternehmensinformation
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Von der Darlegung eines Kontrollsystems kann nicht gesprochen werden, wenn der Arbeitgeber nicht dargelegt hat, inwieweit er selbst, obwohl als gemäss § 9 Abs.1 VStG Verantwortlicher an der Spitze des Kontrollsystems stehend, in dieses entsprechend eingebunden war / Dass der Arbeitgeber grössten Wert auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften legt, entsprechende Weisungen an seine Filialleiter und Bauleiter weitergibt und für entsprechende Anweisungen und Schulungen der Arbeitnehmer sorgt, ist insoweit nicht ausreichend.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog