Pressefreiheit für Werkszeitung : Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Das Grundrecht der Pressefreiheit stehe nicht nur natürlichen Personen zu, sondern, wie in dem entschiedenen Fall, auch einem Unternehmen, das eine Werkszeitung herausgibt. Darauf, dass solche Zeitungen nicht allgemein vertrieben werden, sondern nur dem begrenzten Personenkreis der Werksangehörigen...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 15.11.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.85:05 Werkzeitung
070.13 Pressefreiheit
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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