Umweltschutz als Staatsziel

Am 15.11.1994 ist die wohl bedeutendste Änderung des Grundgesetzes in Kraft getreten. Eine Regelung, die dabei besondere Aufmerksamkeit verdient, ist die Staatszielbestimmung Umweltschutz, die in Art.20a GG verankert ist. Mit ihr verbinden sich grosse Erwartungen / In folgendem Beitrag soll der Frag...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (50 (1997) Nr.6 S.221-229)
VerfasserIn: Schink, Alexander
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.03.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.77 Umweltschutz
342.7 Grundgesetz, Bonner
351.777 Umweltrecht
342 Verfassungsrecht
340.113 Rechtsordnung
Region:Deutschland
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Beschreibung
Zusammenfassung:Am 15.11.1994 ist die wohl bedeutendste Änderung des Grundgesetzes in Kraft getreten. Eine Regelung, die dabei besondere Aufmerksamkeit verdient, ist die Staatszielbestimmung Umweltschutz, die in Art.20a GG verankert ist. Mit ihr verbinden sich grosse Erwartungen / In folgendem Beitrag soll der Frage nachgegangen werden, ob bei nüchterner Betrachtung diese Erwartungen wirklich gerechtfertigt sind.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog