Wer freiwillig ausscheidet, muss genau nachrechnen : DGB-Rechtsstelle / Immer mehr ArbeitnehmerInnen geben - gegen Zahlung einer Abfindung - vorzeitig in den Ruhestand. Wegen der komplizierten Gesetzeslage sollte man sich, bevor man ausscheidet, umfassend beraten lassen. Sonst kann man, z.B. weil das Arbeitslosengeld ruht, böse finanzielle Überraschungen erleben
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Arbeitnehmer (Arbeitskammer des Saarlandes) (Nr.1 S.25-26)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 01.01.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Frühpension
368.4 Sozialversicherung 65.011.1 Unternehmenspolitik 331.6 Arbeitsmarktpolitik 331.94 Arbeitnehmerschutz |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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