Nachkauf von Betriebspensionsversicherungszeiten und Gleichbehandlung : OGH 9 Ob A 2182/96i v.16.10.1996

Es ist zulässig, dass die Normgeber bei einer Regelung von einer Durchschnittsbetrachtung ausgehen und auf den Regelfall abstellen; dass dabei Härtefälle entstehen, macht die Regelung nicht gleichheitswidrig / Die massgeblichen Faktoren unterliegen einer unvorhersehbaren Entwicklung sowohl im Bereic...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.03.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Es ist zulässig, dass die Normgeber bei einer Regelung von einer Durchschnittsbetrachtung ausgehen und auf den Regelfall abstellen; dass dabei Härtefälle entstehen, macht die Regelung nicht gleichheitswidrig / Die massgeblichen Faktoren unterliegen einer unvorhersehbaren Entwicklung sowohl im Bereich des Dienstrechts als auch in der dienstlichen (Karriere, Dauer der Dienstleistung) und privaten (etwa vorzeitige Berufsunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls, einer Berufskrankheit oder anderer Ursachen) Sphäre des betroffenen Angestellten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog