Nachkauf von Betriebspensionsversicherungszeiten und Gleichbehandlung : OGH 9 Ob A 2182/96i v.16.10.1996
Es ist zulässig, dass die Normgeber bei einer Regelung von einer Durchschnittsbetrachtung ausgehen und auf den Regelfall abstellen; dass dabei Härtefälle entstehen, macht die Regelung nicht gleichheitswidrig / Die massgeblichen Faktoren unterliegen einer unvorhersehbaren Entwicklung sowohl im Bereic...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 11.03.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Es ist zulässig, dass die Normgeber bei einer Regelung von einer Durchschnittsbetrachtung ausgehen und auf den Regelfall abstellen; dass dabei Härtefälle entstehen, macht die Regelung nicht gleichheitswidrig / Die massgeblichen Faktoren unterliegen einer unvorhersehbaren Entwicklung sowohl im Bereich des Dienstrechts als auch in der dienstlichen (Karriere, Dauer der Dienstleistung) und privaten (etwa vorzeitige Berufsunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls, einer Berufskrankheit oder anderer Ursachen) Sphäre des betroffenen Angestellten. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |