Weisungsrecht bei Arbeitszeiteinteilung : OGH 9 Ob A 159/95 v.10.8.1996
Die Lage der Arbeitszeit ist zu vereinbaren, Tagesarbeitszeiten von 15 Stunden sind auch unter Bedachtnahme auf Pkt.V Z.1 und 2 KV für Handelsangestellte gesetzwidrig / Der AG darf in eine vereinbarte Arbeitszeiteinteilung durch Weisung nur insoweit eingreifen, als dies zwingende Normen erfordern un...
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Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (31 (1996) Nr.6)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.11.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
331.116 Kollektivvertrag 331.14 Arbeitsordnung 65.012.4 Unternehmerverhalten 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Lage der Arbeitszeit ist zu vereinbaren, Tagesarbeitszeiten von 15 Stunden sind auch unter Bedachtnahme auf Pkt.V Z.1 und 2 KV für Handelsangestellte gesetzwidrig / Der AG darf in eine vereinbarte Arbeitszeiteinteilung durch Weisung nur insoweit eingreifen, als dies zwingende Normen erfordern und die einvernehmliche Festlegung einer neuen Einteilung an der Weigerung des AN scheitert, an einer solchen Regelung mitzuwirken. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |