Weisungsrecht bei Arbeitszeiteinteilung : OGH 9 Ob A 159/95 v.10.8.1996

Die Lage der Arbeitszeit ist zu vereinbaren, Tagesarbeitszeiten von 15 Stunden sind auch unter Bedachtnahme auf Pkt.V Z.1 und 2 KV für Handelsangestellte gesetzwidrig / Der AG darf in eine vereinbarte Arbeitszeiteinteilung durch Weisung nur insoweit eingreifen, als dies zwingende Normen erfordern un...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (31 (1996) Nr.6)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.11.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.116 Kollektivvertrag
331.14 Arbeitsordnung
65.012.4 Unternehmerverhalten
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Lage der Arbeitszeit ist zu vereinbaren, Tagesarbeitszeiten von 15 Stunden sind auch unter Bedachtnahme auf Pkt.V Z.1 und 2 KV für Handelsangestellte gesetzwidrig / Der AG darf in eine vereinbarte Arbeitszeiteinteilung durch Weisung nur insoweit eingreifen, als dies zwingende Normen erfordern und die einvernehmliche Festlegung einer neuen Einteilung an der Weigerung des AN scheitert, an einer solchen Regelung mitzuwirken.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog