Mailand, unbewachter Hotelparkplatz, Diebstahl eines Kfz : OGH 7 Ob 2033/96p v.27.3.1996

Das Abstellen eines "Durchschnittsautos" (Wert etwa S 300.000.-) auf einem unbewachten Hotelparkplatz in Mailand, obwohl gleichzeitig ein bewachter Parkplatz zum Preis von S 150.- pro Nacht zur Verfügung gestanden wäre, begründet noch keine grobe Fahrlässigkeit und daher keine Leistungsfre...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Verkehrsrecht (42 (1997) Nr.2)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.02.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:629.113 Kraftfahrzeug
343.711 Diebstahl
347.51 Haftpflicht
658.91 Leasing
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Abstellen eines "Durchschnittsautos" (Wert etwa S 300.000.-) auf einem unbewachten Hotelparkplatz in Mailand, obwohl gleichzeitig ein bewachter Parkplatz zum Preis von S 150.- pro Nacht zur Verfügung gestanden wäre, begründet noch keine grobe Fahrlässigkeit und daher keine Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog