Betriebsübernahme und Betriebsidentität : OLG Wien 9 Ra 155/95 v.26.1.1996, Rekurs zulässig
Anknüpfungspunkt ist die Weiterführung des Betriebs in seiner arbeitstechnischen und funktional gekennzeichneten Zweckbestimmung durch den Rechtsnachfolger. Dies ist dann der Fall, "wenn ... die finale Ausrichtung der Produktionseinrichtungen auf bestimmte betriebstechnische Aufgabenstellungen...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 30.04.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 65.016 Unternehmerwechsel
331.116 Betrieb: Arbeitsrecht 331.116 Arbeitsvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Anknüpfungspunkt ist die Weiterführung des Betriebs in seiner arbeitstechnischen und funktional gekennzeichneten Zweckbestimmung durch den Rechtsnachfolger. Dies ist dann der Fall, "wenn ... die finale Ausrichtung der Produktionseinrichtungen auf bestimmte betriebstechnische Aufgabenstellungen in Zusammenhang mit der Betriebsüberleitung nicht verloren geht / Dass nach Übernahme der Aufgabe, die bis dahin kostenlos erfolgten, hiefür Beiträge geleistet werden müssen, ist noch kein so entscheidendes Kriterium, dass es die Anwendung der Bestimmungen des AVRAG von vornherein ausschliessen würde. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |