Betriebsübernahme und Betriebsidentität : OLG Wien 9 Ra 155/95 v.26.1.1996, Rekurs zulässig

Anknüpfungspunkt ist die Weiterführung des Betriebs in seiner arbeitstechnischen und funktional gekennzeichneten Zweckbestimmung durch den Rechtsnachfolger. Dies ist dann der Fall, "wenn ... die finale Ausrichtung der Produktionseinrichtungen auf bestimmte betriebstechnische Aufgabenstellungen...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 30.04.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.016 Unternehmerwechsel
331.116 Betrieb: Arbeitsrecht
331.116 Arbeitsvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Anknüpfungspunkt ist die Weiterführung des Betriebs in seiner arbeitstechnischen und funktional gekennzeichneten Zweckbestimmung durch den Rechtsnachfolger. Dies ist dann der Fall, "wenn ... die finale Ausrichtung der Produktionseinrichtungen auf bestimmte betriebstechnische Aufgabenstellungen in Zusammenhang mit der Betriebsüberleitung nicht verloren geht / Dass nach Übernahme der Aufgabe, die bis dahin kostenlos erfolgten, hiefür Beiträge geleistet werden müssen, ist noch kein so entscheidendes Kriterium, dass es die Anwendung der Bestimmungen des AVRAG von vornherein ausschliessen würde.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog