Empörung nach Freispruch : Polizeiopfer müssen bei einer Anzeige meist mit einer "Gegenanzeige" rechnen

Ein überaus brutaler Polizeieinsatz hat für drei Beamte, die kräftig zugelangt hatten, vorerst keine Konsequenzen. Nun muss sich das Opfer, dem "irrtümlich" ein paar Ripperln gebrochen wurden, selbst vor Gericht verantworten. Es geht um "Widerstand".

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard
VerfasserIn: Völker, Michael
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.04.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.74 Polizei
343.235 Misshandlung
340.96 Prozess
34.038 Rechtsprechung
31 Statistik
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Beschreibung:Tabellee
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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