Empörung nach Freispruch : Polizeiopfer müssen bei einer Anzeige meist mit einer "Gegenanzeige" rechnen

Ein überaus brutaler Polizeieinsatz hat für drei Beamte, die kräftig zugelangt hatten, vorerst keine Konsequenzen. Nun muss sich das Opfer, dem "irrtümlich" ein paar Ripperln gebrochen wurden, selbst vor Gericht verantworten. Es geht um "Widerstand".

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard
VerfasserIn: Völker, Michael
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.04.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.74 Polizei
343.235 Misshandlung
340.96 Prozess
34.038 Rechtsprechung
31 Statistik
Region:Österreich
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Beschreibung:Tabellee
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 351.74 Polizei Dokument Nr. A-896795 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage