Kontrollmeldungen und Arbeitsvermittlung bei Langzeitarbeitslosen : BMAS 31.401/10-10/97 v.10.2.1997

Nach § 49 Abs.1 AlVG kann das Arbeitsmarktservice (AMS) je nach Situation auf dem Arbeitsmarkt auch öftere Kontrollmeldungen (als einmal monatlich) vorschreiben. Öftere Kontrollmeldungen können auch dann vorgeschrieben werden, wenn der begründete Verdacht besteht, dass das Arbeitslosengeld bzw. die...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 28.02.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
331.96 Arbeitsamt
331.96 Arbeitsvermittlung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) Dokument Nr. A-896377 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage