Arbeitskräfteüberlassung im Wege eines Werkvertrages : VwGH 94/09/0097, 94/08/0178

Gegen die beinahe einhellige Lehre sieht der Verwaltungsgerichtshof durch § 4 den sachlichen Geltungsbereich des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes wesentlich erweitert: Auch Werkverträge können demnach unter das AÜG fallen. Die Folgen dieser Auslegung sind noch nicht absehbar.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (8 (1997) Nr.2)
VerfasserIn: Andexlinger, Helmut
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.02.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Leiharbeit
347.44 Werkvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Gegen die beinahe einhellige Lehre sieht der Verwaltungsgerichtshof durch § 4 den sachlichen Geltungsbereich des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes wesentlich erweitert: Auch Werkverträge können demnach unter das AÜG fallen. Die Folgen dieser Auslegung sind noch nicht absehbar.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog