Anspruch auf Arbeitslosengeld bei sog. geringfügiger Beschäftigung : SG Hannover S 31 Ar 855/94 v.28.11.1995

Der Ausschluss der geringfügigen Beschäftigung aus der Beitragspflicht der Arbeitslosenversicherung gem. § 169a AFG, von dem überwiegend Frauen betroffen sind, stellt eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar und verstösst damit gegen höherrangiges Europäisches Recht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Streit Feministische Rechtszeitschrift (14 (1996) Nr.2 S.87-92)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.06.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
331.116 Beschäftigung, geringfügige
396.1 Frau: Gleichberechtigung
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Ausschluss der geringfügigen Beschäftigung aus der Beitragspflicht der Arbeitslosenversicherung gem. § 169a AFG, von dem überwiegend Frauen betroffen sind, stellt eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar und verstösst damit gegen höherrangiges Europäisches Recht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog