Anspruch auf Arbeitslosengeld bei sog. geringfügiger Beschäftigung : SG Hannover S 31 Ar 855/94 v.28.11.1995
Der Ausschluss der geringfügigen Beschäftigung aus der Beitragspflicht der Arbeitslosenversicherung gem. § 169a AFG, von dem überwiegend Frauen betroffen sind, stellt eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar und verstösst damit gegen höherrangiges Europäisches Recht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Streit Feministische Rechtszeitschrift (14 (1996) Nr.2 S.87-92)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 01.06.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
331.116 Beschäftigung, geringfügige 396.1 Frau: Gleichberechtigung 331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Ausschluss der geringfügigen Beschäftigung aus der Beitragspflicht der Arbeitslosenversicherung gem. § 169a AFG, von dem überwiegend Frauen betroffen sind, stellt eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar und verstösst damit gegen höherrangiges Europäisches Recht. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |