Kündigung bei Betriebsübergang : OLG Wien 8 Ra 281/96v v.11.12.1996, Revision zulässig

Gelingt es aufzuzeigen, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers aus wirtschaftlichen wie auch organisatorischen Gründen im Sinne des § 3 AVARG in Verbindung mit Art.4 Abs.1 der RL 77/187/EWG gerechtfertigt war, ist eine Klage auf Feststellung eines aufrechten Dienstverhältnisses abzuweisen. Ob diese...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 31.01.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
65.016 Unternehmerwechsel
65.011.42 Rationalisierung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Gelingt es aufzuzeigen, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers aus wirtschaftlichen wie auch organisatorischen Gründen im Sinne des § 3 AVARG in Verbindung mit Art.4 Abs.1 der RL 77/187/EWG gerechtfertigt war, ist eine Klage auf Feststellung eines aufrechten Dienstverhältnisses abzuweisen. Ob diese Kündigung aber vielleicht sozialwidrig war, ist gesondert in einem Kündigungsanfechtungsverfahren nach § 105 ArbVG zu überprüfen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog