Geschlechtsspezifische Arbeitsvermittlung : VfGH B 1724/95 v.30.9.1996

...keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass sich die Strafbestimmung des § 10d GlbG zum hier massgeblichen Zeitpunkt (Juni 1993) nur auf die geschlechtsspezifische Stellenausschreibung für Führungskräfte bezogen hat..

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.02.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.115 Stellenausschreibung
396.1 Frau: Gleichberechtigung
331.77 Angestellte, leitende
34.038 Rechtsprechung
342.562 Gesetz: Verfassungsmässigkeit
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:...keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass sich die Strafbestimmung des § 10d GlbG zum hier massgeblichen Zeitpunkt (Juni 1993) nur auf die geschlechtsspezifische Stellenausschreibung für Führungskräfte bezogen hat..
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog