Begriff Verkehrsweg in Betriebsräumen : VwGH 95/04/0145 v.3.9.1996

Eine, wenn auch durch Betriebseinrichtungen abgegrenzte Fläche (Feinkostinsel in einem Supermarkt) ist in diesem Sinne kein Raum; der Zu- und Abgang zu einer derartigen Fläche stellt jedoch einen Verkehrsweg dar / Als Durchgang zwischen Betriebseinrichtungen (vgl. § 25 Abs.1 zweiter Satz AAV) muss e...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.02.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.2 Betriebsanlage
331.94 Arbeitnehmerschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine, wenn auch durch Betriebseinrichtungen abgegrenzte Fläche (Feinkostinsel in einem Supermarkt) ist in diesem Sinne kein Raum; der Zu- und Abgang zu einer derartigen Fläche stellt jedoch einen Verkehrsweg dar / Als Durchgang zwischen Betriebseinrichtungen (vgl. § 25 Abs.1 zweiter Satz AAV) muss ein solcher Zu- und Abgang im Sinne eines Nebenverkehrsweges in Betriebsräumen ausreichend, mindestens jedoch 0,60 m breit sein.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog