Minderjährige weiter in Schubhaft

Das, obwohl es im Verwaltungsstrafrecht für unter 16jährige in Österreich überhaupt keine Haft gibt / Ende April hat das Innenministerium per Erlass reagiert. Die Vollzugsbehörden werden zu sorgfältiger Prüfung der Schubhaft bei Jugendlichen "eingeladen".

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Profil (Nr.20)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.05.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.756 Fremdenpolizei
3-053 Minderjährige
342.532 Nationalrat
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das, obwohl es im Verwaltungsstrafrecht für unter 16jährige in Österreich überhaupt keine Haft gibt / Ende April hat das Innenministerium per Erlass reagiert. Die Vollzugsbehörden werden zu sorgfältiger Prüfung der Schubhaft bei Jugendlichen "eingeladen".
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog