Sachliche Werbung in Zeitungsanzeigen ist gestattet : Ehrengerichtshof in Stuttgart lässt Zeitungswerbung ausdrücklich zu / Auseinandersetzung über neues Berufsrecht / AGH 29/95 v.1.7.1996

Der Satzungsversammlung der deutschen Anwaltschaft, die Ende November ein neues Berufsrecht beschliessen soll, liegen die unterschiedlichsten Anträge vor / Derweil orientiert sich die Rechtsprechung an dem neuen Wortlaut der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), derzufolge Anwaltswerbung zulässig ist,...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Blick durch die Wirtschaft
VerfasserIn: Huff, Martin W.
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 21.10.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.965 Rechtsanwalt
659.1 Werbung
07 Presse
34.038 Rechtsprechung
347.965 Rechtsanwaltsordnung
Region:Deutschland
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Satzungsversammlung der deutschen Anwaltschaft, die Ende November ein neues Berufsrecht beschliessen soll, liegen die unterschiedlichsten Anträge vor / Derweil orientiert sich die Rechtsprechung an dem neuen Wortlaut der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), derzufolge Anwaltswerbung zulässig ist, die "in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrages im Einzelfall gerichtet ist", wie es im Paragraphen 43b der BRAO heisst.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog