Abstrakte Rente bei Minderung der Erwerbsfähigkeit : OGH 10 Ob S 2022/96t v.11.6.1996

(ASVG § 203) / Im Fall der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) kann von der grundsätzlich abstrakt nach Rententabellen zu berechnenden Versehrtenrente nur im Falle unbilliger Härte abgewichen werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.10.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.432.2 Invaliditätspension
368-013 Arbeitsunfähigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:(ASVG § 203) / Im Fall der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) kann von der grundsätzlich abstrakt nach Rententabellen zu berechnenden Versehrtenrente nur im Falle unbilliger Härte abgewichen werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog