Auswirkungen der "Bürgenrechtsprechung" des Bundesverfassungsgerichts auf bereits titulierte oder in einem Vergleich festgeschriebenen Ansprüche

Um den Rahmen nicht zu sprengen, beschränkt sich diese Untersuchung auf zwei in der Praxis besonders häufig vorkommende Fälle: die Haftung von Kindern für Schulden ihrer Eltern und die Haftung von Ehefrauen für die Schulden des Ehemannes, wenn die Ehe später geschieden wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Verbraucher und Recht (12 (1997) Nr.1 S.3-11)
VerfasserIn: Einmahl, Matthias
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.01.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.468 Bürgschaft
336.77 Kredit
17.023 Familie
347.51 Haftpflicht
34.038 Rechtsprechung
3-053 Kind
392.5 Ehepartner
Region:Deutschland
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